Anpassungen beim CBD

Gerne informiere ich Sie Ă¼ber die Gesetzesänderungen, die die Anwendung von CBD betreffen.

Mit der Revision der Futtermittelverordnung gehört Hanfextrakt nicht mehr zu den zugelassenen Zusatzstoffen in Futtermitteln und darf seit dem 1.1.2021 nicht mehr hergestellt werden. Die Schweiz hat sich damit den Verordnungen in der EU leider angeschlossen. Produkte, die Hanfextrakt enthalten, durften nur bis zum 30.6.2021 produziert werden. Ab 1.1.2023 dĂ¼rfen keine Produkte mehr verkauft werden, welchen CBD-Extrakt beigefĂ¼gt wurden, um den Gehalt zu erhöhen.
Hanföl = Hanfsamenöl ist weiterhin im Rohstoffregister gelistet und somit erlaubt. Allerdings ist die Verwendung von BlĂ¼ten der Hanfpflanze, welche die Hauptquelle von Cannabinoiden und damit von CBD sind, nicht erlaubt. Auch dĂ¼rfen Produkte keine nachweisbaren Spuren von THC enthalten.

Die Folge davon ist, dass die zugelassenen Produkte einen tieferen Gehalt haben. Entsprechend mĂ¼ssen mehr Tropfen verabreicht werden. Der Mehraufwand, um einen möglichst hohen natĂ¼rlichen Gehalt zu erzielen, ist sehr gross. UnerwĂ¼nschte resp. unerlaubte Bestandteile wie BlĂ¼ten mĂ¼ssen von Hand aussortiert werden, zudem muss das Pressen in mehreren Stufen erfolgen. Deshalb sind die neuen Produkte -trotz geringerem Gehalt – nicht gĂ¼nstiger. Das aufwändige Verfahren hat aber immerhin den Vorteil, dass es weiterhin Vollspektrum-Hanföle gibt, die auch Terpene und Flavanoide enthalten, welche die Wirkung des CBD erhöhen (s. dazu «CBD – fĂ¼r und gegen alles»).