Gerne informiere ich Sie über die Gesetzesänderungen, die die Anwendung von CBD betreffen.
Mit der Revision der Futtermittelverordnung gehört Hanfextrakt nicht mehr zu den zugelassenen Zusatzstoffen in Futtermitteln und darf seit dem 1.1.2021 nicht mehr hergestellt werden. Die Schweiz hat sich damit den Verordnungen in der EU leider angeschlossen. Produkte, die Hanfextrakt enthalten, durften nur bis zum 30.6.2021 produziert werden. Ab 1.1.2023 dürfen keine Produkte mehr verkauft werden, welchen CBD-Extrakt beigefügt wurden, um den Gehalt zu erhöhen.
Hanföl = Hanfsamenöl ist weiterhin im Rohstoffregister gelistet und somit erlaubt. Allerdings ist die Verwendung von Blüten der Hanfpflanze, welche die Hauptquelle von Cannabinoiden und damit von CBD sind, nicht erlaubt. Auch dürfen Produkte keine nachweisbaren Spuren von THC enthalten.
Die Folge davon ist, dass die zugelassenen Produkte einen tieferen Gehalt haben. Entsprechend müssen mehr Tropfen verabreicht werden. Der Mehraufwand, um einen möglichst hohen natürlichen Gehalt zu erzielen, ist sehr gross. Unerwünschte resp. unerlaubte Bestandteile wie Blüten müssen von Hand aussortiert werden, zudem muss das Pressen in mehreren Stufen erfolgen. Deshalb sind die neuen Produkte -trotz geringerem Gehalt – nicht günstiger. Das aufwändige Verfahren hat aber immerhin den Vorteil, dass es weiterhin Vollspektrum-Hanföle gibt, die auch Terpene und Flavanoide enthalten, welche die Wirkung des CBD erhöhen (s. dazu «CBD – für und gegen alles»).